Unsere Praxis bietet ein breites Spektrum der Kinder- und Jugendmedizin – vom 1. Lebenstag an bis zum Erwachsenenalter. Als Spezialisierung ist die Kinderpneumologie dabei – also der Lungenfacharzt für Kinder und Jugendliche.
Formulare und Vorlagen zum Download ![]()
Praxisangebote
Chronische Erkrankungen
auch für Erwachsene
Beratungsgespräche
für verschiedene Konfliktsituationen
Jugendschutz-Untersuchung
Notwendig für Ausbildung & Lehre
Sportärztliche Untersuchung
z.B. für Leistungssportler
Ultraschalluntersuchung
Säuglingshüfte, Nieren, Bauch, Schädel, Lunge, Schilddrüse
Entwicklungsdiagnostik
zwischen den Vorsorgen
Allergiediagnostik
Pricktest & Bluttest
Hyposensibiliserung
z. B. bei Allergien gegen Pollen
Hörtest
Mehrfrequenz-Audiometrie
Tympanometrie
Funktion des Trommelfelles
Sofort-Labor
für schnelle Entscheidungsprozesse
Labor
Analysen im Blut, Urin, Speichel
EKG
Die Stromkurve des Herzens
Rezepte und Schriftliches
Wir können Rezeptanforderungen in schriftlicher Form über unsere Email, unser Chat-System oder das Fax entgegennehmen und an den nächsten Arbeitstagen in der Praxis bereitstellen. Dazu teilen Sie uns den Namen des Patienten und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen mit. Der Datenschutz über das Internet ist üblicherweise nicht gewährleistet.
Medikamenten-Rezept
Bei chronischen Krankheiten und Wiederholungs-Rezepten.
Das Medikament muss bekannt und eindeutig sein, bitte auch die aktuelle Dosierung mitteilen. Neue Medikamente oder Arzneimittel für akute Erkrankungen können nur nach Arztkontakt ausgestellt werden. Sobald das Rezept ausgestellt und auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte verfügbar ist, informieren wir Sie.
Mehr Informationen: das-e-rezept-fuer-deutschland.de
Heilmittelrezept
Das sind Rezepte für Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie. Diese besonderen Rezepte brauchen mindestens zwei Tage Vorlauf. Zudem muss der Bericht vom Therapeuten in der Praxis vorliegen.
Überweisung
Zu anderen Ärzten oder Kliniken muss eine Überweisung – meist im gleichen Quartal – erfolgen. Dazu brauchen wir auch die Problemstellung, die Indikation. In der Regel muss dazu eine ärztliche Untersuchung erfolgen.
Schulbescheinigung, Entschuldigung
Eltern sollen und dürfen für ihr krankes Kind entscheiden, ob es in die Schule oder in den Kindergarten gehen kann. Sie kennen Ihr Kind am besten. Bis zu 10 Tage Krankheit haben Sie das Recht und die Pflicht, Ihr Kind selbst zu entschuldigen. Erst dann gibt es eine Pflicht zur Vorstellung beim Kinder- und Jugendarzt mit ärztlichem Attest. Nur bei länger andauernder Krankheit oder wenn der Lehrer die Entschuldigung berechtigt in Frage stellt, ist ein ärztliches Attest für die Schule notwendig.
Aktuelle Verordnung: landesrecht-bw.de
Kindergartenbescheinigung
Die Vorlage bekommen Sie von der Einrichtung. Bitte stets alles, was bekannt ist, schon ausfüllen: z.B. Name, Wohnort. Für die Bescheinigung wird eine Gebühr erhoben.
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Vorsorge-Untersuchungen
Die Vorsorge-Untersuchungen, kurz auch „U1, U2, U3“ etc. genannt, sind wichtige Termine, um Erkrankungen, Risiken oder Fehlentwicklungen des Kindes rechtzeitig erkennen und auch behandeln zu können. Diese Untersuchungstermine werden auch zu Beratungen und Impfungen genutzt. Dokumentiert werden die Befunde im gelben Untersuchungsheft oder in den Heften der Krankenkassen bei Selektivverträgen.
Für die Berechnung der Termine gibt es ein Tool bei kindergesundheit-info.de.
U1
- Alter: soeben geboren
- Vorsorgeuntersuchung
- wird in der Regel in der Geburtsklinik durchgeführt
- 1. Gabe von Vitamin K als Tropfen gegen Blutungen (v.a. gegen Gehirnblutungen)
Neugeborenen-Screening
- Alter: 36 bis 72 Stunden
- Blutuntersuchung auf verschiedene und seltene angeborene Krankheiten
- meist im Krankenhaus durch die Hebamme
Hörtest, OAE-Screening
- Alter: 1-5 Tage
- Untersuchung auf Schwerhörigkeit, oft bei der U2, meist im Krankenhaus
U2
- Alter: 3-10 Tage
- Vorsorgeuntersuchung
- wird häufig noch in der Geburtsklinik durchgeführt;
- 2. Gabe von Vitamin K als Tropfen
Vitamin D
- Alter: 10 Tage
- Beginn der täglichen Gabe von Vitamin D für die Dauer von mindestens einem Jahr. Vitamin D fördert den Knochenaufbau, damit kann eine schwere Knochenerkrankung (Rachitis) verhindert werden
U3
- Alter: 3-4 Wochen
- Vorsorgeuntersuchung
- 3. und letzte Gabe von Vitamin K, Ultraschall-Untersuchung der Hüfte, um mögliche Hüfterkrankung zu erkennen
U4
- Alter: 2-3 Monate
- Vorsorgeuntersuchung
- Impfung Pneumokokken + Tetanus-Kombi nach STIKO
- IGeL-Angebot: Nieren-Screening
Impftermin
- Alter: 4-5 Monate
- Impfung Tetanus-Kombi
- gilt nur für Frühgeborene
U5
- Alter: 5-6 Monate
- Vorsorgeuntersuchung
- Impfung Pneumokokken + Tetanus-Kombi
Amblyopie-Screening
U6
- Alter: 11-12 Monate
- Vorsorgeuntersuchung
- Impfung Masern-Mumps-Röteln und Windpocken
Impftermin
- Alter: ab 12 Monate
- Impfung gegen Meningokokken C (schwere Hirnhautentzündung und Blutvergiftung)
- Hinweis: Die Impfung gegen Meningokokken B ist möglich und sinnvoll, aber bisher noch nicht von der STIKO (Link) empfohlen
Impftermin
- Alter: ca. 13 Monate
- Impfung: letzte Pneumokokken und vorerst letzte Tetanus-Kombi mindestens 6 Monate nach der letzten Tetanus-Impfung
- die nächste Tetanus-Impfung ist dann erst in 5 Jahren, also ca. zum Schuleintritt
Impftermin
- Alter: 14 Monate
- Impfung gegen Masern-Mumps-Röteln- und Windpocken
- Endlich… das war vorerst mal die letzte Impfung!
U7
U7a
- Alter: 33-35 Monate, vor dem 3. Geburtstag
- Vorsorgeuntersuchung
U8
- Alter: 45-47 Monate, vor dem 4. Geburtstag
- Vorsorgeuntersuchung
Impftermin
- Alter: 3-7 Jahre
- FSME “Zeckenimpfung” wird in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen empfohlen
U9
- Alter: 59-63 Monate, kurz nach dem 5. Geburtstag
- Vorsorgeuntersuchung
- Impfung gegen FSME (durch Zecken übertragene Hirnhautentzündung) möglich
Impftermin
- Alter: 6-7 Jahre
- Tetanus-Kombi Auffrischimpfung, 5 Jahre nach er letzten Tetanus + Impfung
- nun braucht die Tetanus + Impfung nur noch alle 10 Jahre gemacht werden
U10
- Alter: 7-8 Jahre
- meist 2. Grundschulklasse
- bitte 2 Schulhefte Rechnen und Schreiben mitbringen
U11
- Alter: 9-10 Jahre
- meist 4. Grundschulklasse
- bitte 2 Schulhefte Mathe und Deutsch mitbringen
Impftermin
- ab 9 Jahre bis 15 Jahre
- Impfung gegen HPV-Viren, verursachen Gebährmutterhalskrebs bzw, Genital-Hautkrebs für Mädchen und Jungen
J1
- Alter: 13-14 Jahre
- Jugenduntersuchung
- bei Mädchen keine gynäkologische Untersuchung
J2
- Alter: 16-17 Jahre
- letzter Check vor 18
- Impfpass nochmal mitbringen
- bei Mädchen keine gynäkologische Untersuchung
Sehtests
Amblyopie-Screening
Natürlich werden bei jeder Vorsorgeuntersuchung (U1-U7) die Augen des Kindes genau untersucht. Dabei können allerdings nicht alle Sehstörung hundertprozentig erkannt werden. Mit Hilfe einer modernen, technischen Messung kann aber eine spezielle Augenvorsorge bereits ab dem 6. Monat durchgeführt und damit eine Sehstörung rechtzeitig erkannt werden.
Wir bieten in unserer Praxis diese spezielle Augenvorsorge für Säuglinge mit unserem Amblyopie-Screening an. Diese Untersuchung ist völlig schmerzfrei und dauert etwa 30 Sekunden. Überprüft werden Kurz- und Weitsichtigkeit, Schielen, ungleiche Pupillendurchmesser und ob beide Augen ein gleich scharfes Bild auf der Netzhaut abbilden.
Die Augenvorsorge wird von allen Privatkassen und von einigen gesetzlichen Krankenkassen gezahlt. Für alle anderen bieten wir die Untersuchung als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) an. Manche Kassen erstatten die Kosten hierfür nachträglich. Wird bei der Augenvorsorge eine Sehstörung erkannt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen alle Kosten, die bei einer weiteren Untersuchung und der Behandlung entstehen.
Bitte fragen sie an der Anmeldung nach der Augenuntersuchung für Säuglinge.
Sehtest bei älteren Kindern (3 Jahre und älter)
Über verschiedene Techniken können die Augen des Kindes auf Sehschärfe, Farbensehen und beidäugiges Sehen untersucht werden. Dabei werden diverse Tafeln benützt und das Kind muss auf bestimmte Fragen und Bildeindrücke eine Antwort geben.
Wir benutzen diese Tests in der Praxis ab der Vorsorgeuntersuchung U8, also mit ca. 4 Jahren.
